Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für die Vermietung einer Ferienwohneinheit Marina Eldenburg (Waren/Müritz)

§ 1 Buchungsbestätigung
Die Reservierung für die Ferienwohnung ist rechtskräftig mit Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe §2). Mit Über- weisung der Anzahlung erkennen der Mieter und seine Mitreisenden die AGBs als verbindlich an.

§ 2 Anzahlung
Die Anzahlung in Höhe von 30% der Gesamtsumme ist innerhalb von 7 Tagen nach der Buchungsbestätigung auf unser Konto zu überweisen. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ist nach Absprache der Reisepreis bei Anreise in bar zu zahlen. Eine Kaution wird nicht erhoben.

§ 3 An- und Abreise
Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 15.00 Uhr bezogen werden kann. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 10.00 Uhr zur Verfü- gung zu stellen.

§ 4 Mietobjekt
Die Ferienwohnung wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüg- lich zu melden. Über den Zustand der Wohnung und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt. Danach müssen evtl. beschädigte/fehlende Gegenstände ersetzt werden. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises (§ 2)kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.

§ 5 Aufenthalt
Die Ferienwohnung darf höchstens mit der im Vertrag und in der Beschreibung angegebenen Personenzahl benutzt werden. Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder den entsprechenden Aufpreis einzuziehen.

§ 6 Reiserücktritt
Ein notwendiger Rücktritt von der Reise muss schriftlich mitgeteilt werden.
Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten Reisepreises bestehen. Sofern sich die gebuchte Ferien- wohnung nicht anderweitig vermieten lässt, hat der Vermieter einen Ersatzanspruch nach folgender Staffelung:
Bis zum 60. Tag vor Reiseantritt:
vom 59. bis 45. Tag vor Reiseantritt:
vom 44. bis 35. Tag vor Reiseantritt:
vom 34. bis 2. Tag vor Reiseantritt:
Bei einem späteren Rücktritt oder bei Nichterscheinen wird der gesamte Mietpreis berechnet.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder Reiseabbruchversicherung wird dringend empfohlen.
10 % des Reisepreises, mindestens aber 70,00 Euro. 30 % des Reisepreises.
50 % des Reisepreises.
80 % des Reisepreises.

§ 7 Rücktritt durch den Vermieter
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls – höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden.

§ 8 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausge- schlossen.
Die Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen sowie des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen jeglicher Art, einschließlich PKW.

§ 9 Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Ge- schäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung oder aber der Zahlung in bar.

§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Vermieters.
Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Vermieters. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Vermieters.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Marina Eldenburg Thomas & Steffen Schulz GbR

Waren, November 2021